Ergänzend zur aktuellen Solarförderung wird beim Alternativvorschlag die Einspeisevergütung für Solarstrom anders geregelt.
Die Einspeisevergütung ist unterteilt in:
1. Festen Vergütungsteil
2. Variablen Vergütungsteil
Warum erfolgt eine Unterteilung in zwei Vergütungsteile?
Die Unterteilung ist notwendig, um einen kostenoptimierten und überregional gleichmäßigen Photovoltaikzubau in Deutschland zu erreichen.
Welche Aufgabe übernimmt der feste Vergütungsteil?
Der feste Vergütungsteil soll Unsicherheiten bei der Finanzierung vermeiden (niedriger Kreditzins) und zu einem überregional gleichmäßigen Photovoltaikzubau führen. Nach Abschluss eines anzustrebenden kurzen Finanzierungszeitraums mit niedriger summierter Zinsbelastung fällt der feste Vergütungteil weg.
Welche Aufgabe übernimmt der variable Vergütungsteil?
Der variable Vergütungsteil für eingespeisten Strom soll vorrangig zur Senkung der Strompreise dienen. Der variable Vergütungsteil wird anteilig an die Bezugspreise für Haushaltsstrom gekoppelt.
Welche Vereinfachungen / Vorteile beinhaltet die alternative Vergütungsregelung?
Zur einfachsten Handhabung der Einspeiseregelung werden die Bruttokosten der Photovoltaikanlage gefördert. Arbeitnehmer können sich über den Wegfall der monatlichen Umsatzsteuererklärung freuen und die Staatsfinanzen über die nicht zu erstattende Umsatzsteuer.
Wen wird die alternative Vergütungsregelung besonders ansprechen?
Arbeitnehmer und Kleinunternehmer werden den Wegfall der Umsatzsteuererklärung und den nicht umsatzsteuerpflichtigen Eigenverbrauch zu schätzen wissen. Geringverdiener werden durch den geringen Eigenkapitalbedarf nicht länger von der Anschaffung einer Photovoltaikanlage abgehalten.
Wie könnte eine Vergütungsregelung zum Alternativvorschlag aussehen?
Nehmen wir mal an, die Ertragserwartung beträgt 850 kWh/kWp. Für die ersten 700 kWh/kWp würde ein fester Vergütungsteil in Höhe von 34 Cent/kWh (brutto) über einen Zeitraum von 15 Jahren gezahlt.
Für die verbleibenden 150 kWh/kWp würden 30% des Bezugspreises für Haushaltstrom vergütet. Nach dem 15. Jahr wird jede eingespeiste Kilowattstunde mit 30% des Bezugspreises für Haushaltstrom vergütet.
Es ist auch für Nichtmathematiker leicht einzusehen, dass jede nach dieser Vergütungsregel installierte Photovoltaikanlage ein erhebliches Strompreissenkungspotential freisetzt. Ein Strompreissenkungspotential, das in Zeiten überdurchschnittlich steigender Strompreise seinesgleichen sucht.
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