Die vergleichenden Berechnungen zur aktuellen Vergütungsregelung für Solarstrom haben bestehende Kritikpunkte bestätigt.
Gleichzeitig wurde jedoch durch die Berechnungsergebnisse zum Alternativvorschlag auch gezeigt, dass es bei entsprechendem politischen Willen auch Lösungen gibt, durch die Photovoltaik zu einem sehr lukrativem volkswirtschaftlichem Geschäft wird.
Photovoltaik, das Geschäft des Jahrhunderts für die Volkswirtschaft ?
| Entwicklung des Guthabenkontos der Volkswirtschaft pro Gigawatt installierter PV-Leistung | |
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| | | Stand des Guthabenkontos der Volkswirtschaft beim Alternativvorschlag im Zeitraum von 1 bis 40 Jahren nach der Photovoltaikinstallation | |
Erläuterungen zum Diagramm:
Das Guthabenkonto spiegelt die volkswirtschaftlichen Einnahmen durch Photovoltaikinstallationen nur teilweise wider. Nicht berücksichtigt werden beispielsweise positive Effekte, durch
- Beschäftigung bei der Produktion und Installation von Photovoltaikanlagen,
- Senkung der Spitzenlaststrompreise während der Mittagszeit,
- vermiedene Schwermetall-Emissionen bei der Kohleverstromung,
- vermiedene Kosten für Abriss und Rekultivierung von Landschaften beim Braunkohletagebau,
- vermiedene Kosten beim Abbau von Uran und der Aufbewahrung bzw. Entsorgung von Atommüll,
- vermiedene Kosten beim Import von Brennstoffen,
- vermiedene Kosten bzw. schwer eindeutig quantifizierbare Umweltschäden bei der Verstromung von fossilen und nuklearen Energieträgern.
Einwand 1:
Die Stromnetze verkraften keinen ungebremsten Photovoltaikzubau mehr.
Anmerkungen zu Einwand 1:
Mit Photovoltaik wird dezentral Strom in Verbrauchsnähe produziert. Hochspannungstrassen werden hauptsächlich nur von nach Monopolgewinnen schielenden Stromkonzernen mit zentralistischen Erzeugungsstrukturen benötigt.
Einwand 2:
Es fehlen Speicher für Solarstrom.
Anmerkungen zu Einwand 2:
Bei einem Solarstromanteil von aktuell knapp 4% sind wir von der saisonalen solaren Überstromversorgung noch ein ganzes Stück entfernt. Die Speicherproblematik betrifft die Windbranche erheblich stärker.
Windstrom ist gegenüber Solarstrom als minderwertiger Strom anzusehen, da das Angebot stärker schwankt und weniger dem Starklastverhalten zur Mittagszeit angepasst ist.
Die Solarbranche ist trotzdem vorgeprescht und bietet stationäre Stromspeicher an. Allerdings sei die Frage erlaubt, ob man die Kurzzeitspeicherung nicht effektiver vom potentiellen Kooperatitionspartner Autoindustrie erledigen lassen kann.
Während die EVU bereits Interesse an Kooperationen mit Elektroautoherstellern erkennen lassen, ist die Solarbranche hier noch nicht aus der Deckung gekommen. Für eine sich gern mit einem grünem Image schmückende Autoindustrie würde die Photovoltaikindustrie eindeutig die besseren Argumente liefern.
Die Photovoltaikindustrie könnte zusammen mit der Autoindustrie beispielsweise Bedingungen schaffen, dass auch einige Kilometer von der eigenen Photovoltaikanlage am Stromnetz angeschlossene Elektroautos mit eigenem Solarstrom betankt werden können.
Damit würden Anreize für Elektroauto-Fahrer geschaffen, dass Elektroauto bevorzugt dann an das Stromnetz anzuschließen, wenn die eigene Photovoltaikanlage auf Hochtouren läuft. Viele E-Autofahrer, die diesen Anreizen folgen, würden einen erheblichen Beitrag zur Stabilisierung der Stromnetze liefern. Die Netzbetreiber könnten die Netzstabilisierung im Gegenzug durch Erlass der Netzentgelte honorieren.
Zur optimalen Akkunutzung könnte natürlich auch die Entnahme von Haushaltsstrom in der Nacht vorgesehen werden.
Eine weitere kosteneffiziente, marktwirtschaftliche Möglichkeit (ohne Subventionierung) zur Steuerung des Verbrauchsverhaltens wären variable Strompreise, die sich am erneuerbaren Stromangebot und der Stromnachfrage im Tagesverlauf orientieren. Gleichzeitig würde dies zu einem effizientem Kurzzeitspeichereinsatz führen, zu deren Anschaffung und Betrieb bei starren Strompreisen ohne Subventionierung keine Anreize existieren.
Fazit:
Mittels der Berechnungen konnte gezeigt werden, dass bei angepassten Rahmenbedingungen mit Photovoltaik ein hoher volkswirtschaftlicher Nutzen ohne Kapitaleinsatz der Volkswirtschaft erzeugt werden kann.
Volkswirtschaften, die dies erkennen, werden nicht über eine Begrenzung des volkswirtschaftlichen Nutzens nachdenken, sondern Bedingungen schaffen, damit sich die Photovoltaik frei entfalten kann. Diese Volkswirtschaften werden auch die sich bereits in der Warteschleife befindlichen neuen Krisen (Peak Oil, Geldentwertung, ...) besser bewältigen können.
In Volkswirtschaften, in denen sich Politiker von zentralistischen EVU-Interessen steuern lassen, wird sich kaum etwas an der Gewinnentwicklung der EVU ändern und die Strompreise werden weiter überdurchschnittlich steigen. An Begründungen mit unterschiedlichem Wahrheitsgehalt wird es sicher auch zukünftig nicht mangeln.
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Photovoltaikanlagen mussten bisher kaum zwangsweise abgeregelt werden. Die oben genannten Einwände laufen damit aktuell ins Leere. Ursächlich hängt dies mir der guten Anpassung an das Starklastverhalten zusammen.
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