Diagramm 6:
| Mit 100 EUR Eigenkapital zur 5 kWp Beispielanlage: | |
| Erforderliche fixe Vergütungshöhe zu verschiedenen Vergütungszeiträumen | |
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| | | Erforderliche fixe Einspeisevergütung beim Alternativvorschlag zu Vergütungszeiträumen von 10 bis 20 Jahren (Finanzierung mit KfW-Kreditprogramm 274 10/2/10 bzw. fiktivem Solarkredit mit Kreditlaufzeit = Zinsbindungszeitraum) | |
Erläuterungen zum Diagramm 6:
Dem Diagramm 6 können wir entnehmen, dass eine Begrenzung des Vergütungszeitraumes auf 10 Jahre beim Alternativvorschlag einen fixen Vergütungsanteil von 0,3721 EUR/kWh erfordern würde, um einen Erwerb der Beispielanlage mit 100 EUR Eigenkapital sicherzustellen.
Bei einer Ausdehnung des Vergütungszeitraum auf 20 Jahre würden 0,2457 EUR/kWh für den fixen Vergütungsanteil ausreichen, um den Erwerb der Beispielanlage mit 100 EUR Eigenkapital sicherzustellen.
Diagramm 7:
| Summierte Kreditzinsbelastungen zu verschiedenen Vergütungszeiträumen | |
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| | | Barwerte der summierten Kreditzinsbelastungen zu Vergütungszeiträumen von 10 bis 20 Jahren (Finanzierung mit KfW-Kreditprogramm 274 10/2/10 bzw. fiktivem Solarkredit mit Kreditlaufzeit = Zinsbindungszeitraum) | |
Erläuterungen zum Diagramm 7:
Dem Diagramm 7 können wir entnehmen, dass ein Vergütungszeitraum von 10 Jahren die niedrigsten summierten Kreditzinsbelastungen zur Folge hat.
Gleichzeitig müsste für diesen Zeitraum der höchste fixe Vergütungsanteil von 0,3721 EUR/kWh gezahlt werden. Allerdings würde ein fixer Vergütungsteil von 0,3721 EUR/kWh auch die höchsten volkswirtschaftlichen Kosten zur Folge haben (zumindest kurzfristig beispielsweise durch steigende Stromkosten).
Es stellt sich nun die Frage, welcher Vergütungszeitraum gewählt werden sollte.
Fazit zum Diagramm 6 und 7:
Eine Auswahl eines Vergütungszeitraumes bzw. des zugehörigen fixen Vergütungsteils ist mit den bis jetzt ausgeführten Berechnungen noch nicht möglich.
Zur Bestimmung eines kostenoptimalen Vergütungszeitraumes müssen weitere Berechnungen angestellt werden, in denen volkswirtschaftliche Interessen ausreichend berücksichtigt werden.
Bei leeren Staatskassen und grenzwertiger Belastung der Bürger mit Steuern und Abgaben kann nicht davon ausgegangen werden, dass für sinnvolle volkswirtschaftliche Investitionen ausreichend Geld zur Verfügung gestellt wird.
Wieviel Kapital die Volkswirtschaft zur Umsetzung des Alternativvorschlages in den verschiedenen Vergütungszeiträumen aufbringen muss, kann dem nächsten Abschnitt entnommen werden.
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